Antragsverfahren

Unabhängig davon, ob es sich um eine Dienstreise oder um eine kurz- beziehungsweise langfristige Entsendung ins Ausland handelt, sind Unternehmen dazu verpflichtet, bei Behörden – wie etwa den Krankenkassen oder der DVKA – Anträge zu stellen.

Dieser Prozess ist jedoch komplizierter als es den Anschein hat und führt bei Personalverantwortlichen regelmäßig zu Fragen. Geklärt werden muss etwa welche Anträge wann und wie bei welchen Behörden zu stellen sind und mit welchen Bearbeitungszeiten  zu rechnen ist. Fraglich ist auch, wie die betroffenen Mitarbeiter in der Zwischenzeit abgesichert sind.

Das BDAE-Konzept

Ganzheitliche Beratung vom Experten

Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.

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Unsere Leistungen im Antragsverfahren

  • Übernahme des kompletten Antragsverfahrens bei den für die Entsendung zuständigen Sozialversicherungsträgern (auch international)
  • Prüfung der ausgestellten Entsendebescheinigungen (A1-Bescheinigung, Ausnahmevereinbarungen)
  • Überprüfung der Bescheide der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA)
  • Registrierung und Erstellung von Lohnunterlagen bei im Homeoffice beschäftigten Mitarbeitern von deutschen und ausländischen Arbeitgebern im EU-Ausland
  • Übernahme des Antrags auf Erstattung von zu Unrecht bezahlten Beiträgen zur Sozialversicherung
  • Übernahme der Kontenklärung  bei der Rentenversicherung für Mitarbeiter mit Rentenanwartschaften in unterschiedlichen Tätigkeitsstaaten

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Fehlerhafte Anträge vermeiden

Die Praxis bestätigt, dass in diesem Bereich Klärungsbedarf herrscht, denn tatsächlich ist jeder zweite eingereichte Antrag zur Prüfung einer Entsendung fehlerhaft, unvollständig oder unbrauchbar. Die Konsequenz: Auch die daraus resultierenden Prüfbescheide sind fehlerhaft, aber für die Unternehmen rechtlich bindend. Im schlimmsten Fall droht ein Scheitern des Auslandseinsatzes.

Wir übernehmen für Sie die komplizierten Antragsverfahren und klären alle Details mit den zuständigen Behörden. Dazu gehört auch die Überprüfung der Bescheide durch unsere Experten. Dadurch reduzieren Sie den administrativen Aufwand der Entsendung erheblich und vermeiden Haftungsrisiken.

Aus der Praxis

Schon kleine Patzer in Prüfanträgen können Entsendungen zum Platzen bringen – auch, wenn der Expat schon im Ausland arbeitet. Wie leicht dies passieren kann, erläutern die Entsendungsexperten Omer Dotou und Anne-Katrin Schulz anhand eines wahren Falls aus ihrer Praxis, einer Entsendung nach China.

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