Homeoffice im Ausland

Die größte Herausforderung beim Thema Homeoffice im Ausland besteht darin, die rechtlichen Anforderungen der verschiedenen Konstellationen von Homeoffice-Tätigkeiten im Ausland zu kennen und einzuordnen. Homeoffice ist dabei ein Überbegriff für das Phänomen des mobilen Arbeitens – auch remote work oder work from anywhere. Im Kern geht es um grenzüberschreitendes virtuelles Arbeiten jenseits des Firmenstandortes.

Bereits vor der Coronakrise arbeiteten immer mehr Mitarbeiter deutscher, international tätiger Unternehmen teilweise oder ganz im Homeoffice im Ausland. Damals lauteten die Schlagworte noch „Wohnsitzverlegung“, „Agilität“ und „Remote Work“. Die Corona-Pandemie ließ Homeoffice zum Standard werden und viele Unternehmen haben erkannt, dass die Arbeitsqualität der Mitarbeitenden nicht unter mobilen Arbeitsplätzen leidet. Sie wollen Ihren Teams auch in Zukunft diese Arbeitsform anbieten – auch im Ausland.

Die Beraterinnen und Berater der BDAE Consult unterstützen ihre Mandanten dabei, die unterschiedlichen Arbeitskonzepte rechtlich sicher einzuordnen und Haftungsfallen zu umgehen.

Das BDAE-Konzept

Ganzheitliche Beratung vom Experten

Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.

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Unsere Beratungsleistungen

  • Erstellen einer Remote-Work-Guideline
  • Erstellung von Zusatzvereinbarungen
  • Länderspezifische Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Prüfung
  • Aufenthaltsrechtliche Erfordernisse
  • Behördliche Registrierungen im Gastland
  • Beratung zu Workation-Modellen

Typen des Homeoffice im Ausland

Unternehmen, die ihren Arbeitnehmenden mobiles Arbeiten im Ausland ermöglichen wollen, stehen vor der Herausforderung die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Denn die Konstellationen, die Homeoffice beziehungsweise mobiles Arbeiten im Ausland bieten, sind sehr vielfältig und immer individuell zu betrachten. Folgende unterschiedliche Konstellationen gibt es:

  • Arbeiten nach dem Urlaub „Workation“ oder ein „Workation“-Jahr im Ausland (dafür gibt es inzwischen zahlreiche Angebote diverser Staaten)
  • Langfristige Arbeits- und Wohnsitzverlegung ins Ausland
  • Vorübergehende Arbeit (mindestens über mehrere Monate) im Ausland beispielsweise im Ferienhaus oder im Rahmen einer Weltreise
  • Mehrfachbeschäftigung/Multi-State-Worker, also Personen, die regelmäßig in Deutschland und im Homeoffice im Ausland arbeiten und einen doppelten Wohnsitz haben

Jede Konstellation muss individuell betrachtet werden, denn auch Aufenthaltsrecht spielt eine Rolle und dieses hängt wiederum von der Nationalität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab.

Oft wenden sich auch Beschäftigte eigeninitiativ bei der BDAE Consult, weil sie beispielsweise vom Arbeitgeber mit der Aufgabe betraut worden sind, sich selbst um die Rahmenbedingungen ihres mobilen Arbeitens im Ausland zu beschäftigen. Hier sie darauf hingewiesen, dass es ohne die Kooperation der Arbeitgeber keine rechtlich sichere Möglichkeit des Homeoffice im Ausland geben kann. Unternehmen haben Arbeitgeberpflichten zu erfüllen – das gilt auch beim mobilen Arbeiten im Ausland.

Aus der Praxis

Weil sich der 35-jährige Programmierer Sebastian Hinze im Spanien-Urlaub in eine Einheimische verliebte, fragte er seinen Arbeitgeber, ob er seine Aufgaben nicht auch aus dem Ausland heraus erledigen könne. Einen Großteil seiner Programmiertätigkeit hatte er ohnehin schon immer von zu Hause ausgeübt, weil er dort die nötige Ruhe hatte, um die komplexen Algorithmen zu schreiben.

Weil sein Arbeitgeber auf Hinzes Expertise nicht verzichten wollte, stimmte er zu. Die Personalabteilung vereinbarte mit ihm, dass er seine Arbeit von Spanien aus überwiegend im Rahmen von Homeoffice-Tätigkeiten verrichtete und alle fünf bis sechs Wochen für die Dauer von vier bis fünf Tagen nach Deutschland flog, um am Berliner Standort zu arbeiten. Da das Unternehmen über keine Niederlassung in Spanien verfügt, konnte auf die klassische Entsendung zu einem verbundenen Unternehmen nicht zurückgegriffen werden.

Doch dann bekamen sowohl Hinze als auch die Personalverantwortlichen der Firma unangenehme Post.

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