Über uns

Ihr Spezialist für Entsendeberatung

Consult Broschüre

Die BDAE Consult GmbH ist Teil der 1995 gegründeten BDAE GRUPPE, die sich auf das Thema Absicherung im Ausland spezialisiert hat. Ein wichtiger Teil der Arbeit der Unternehmensgruppe besteht in der Entsendeberatung, denn nur wenige Prozesse in einem international agierenden Unternehmen sind derart aufwändig und komplex wie die Mitarbeiterentsendung ins Ausland. Es gilt, den Entsendeprozess so zu gestalten, dass sowohl das unternehmerische Ziel erreicht als auch die Erwartungen der entsandten Mitarbeiter (auch Expatriates genannt)  erfüllt werden - und zwar unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen.

Das bedeutet, dass es für Personalverantwortliche, Global Mobility Manager und Travel Manager etliche operative Hürden zu überwinden gibt, die das Haftungs- und Kostenrisiko einer Firma deutlich erhöhen können. Darüber hinaus ist es nahezu unmöglich für diese Verantwortlichen, den Complianceforderungen nachzukommen, da sich Gesetzesgrundlagen in den jeweiligen Einsatzländern fortwährend ändern. Unsere Experten sind in der Lage, diese permanent zu verfolgen und somit haftungssichere Handlungsempfehlungen zu geben.

Die BDAE Consult GmbH & Co. KG bietet Unternehmen eine umfassende Entsendeberatung rund um die rechtliche Gestaltung und Vorbereitung des Auslandseinsatzes. Gemeinsam mit unseren Partnern, den exklusiven, spezialisierten Rechtsberatungskanzleien, beraten wir entsendende Unternehmen in folgenden Bereichen:

  • Sozialversicherungsrecht
  • Visum & Aufenthaltstitel
  • Vergütung
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Antragsverfahren

Darüber hinaus bieten wir Workshops, Schulungen und Seminare rund um das Thema Auslandsentsendung. Unser Beratungskonzept ist äußerst innovativ und bisher einmalig am Markt. Eine Übersicht zu unserer Arbeit und unseren Leistungen finden Sie hier.

zum Konzept

Hinweis: Beratung zur Auswanderung im Sinne von Paragraf 1 Ansatz 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG) führt der BDAE ausdrücklich nicht durch. Diese erfolgen nur durch vom Bundesverwaltungsamt (BVA) zugelassene Personen. Der BDAE berät lediglich zu Fragen der Planung und Umsetzung des Auslandaufenthaltes hinsichtlich der Voraussetzungen, die dafür in Deutschland zu erfüllen sind.