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Entsendungen nach Großbritannien im Zeichen des "Brexit": Arbeits-, Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Seminar: Mitarbeiterentsendung nach Großbritannien: Was kommt nach dem BREXIT? Was ist jetzt schon zu berücksichtigen?

Großbritannien ist einer von Deutschlands größten Handelspartnern in der EU und zeichnete sich bislang vor allem durch eine große, stabile und vor allem liberale Haltung zu ausländischen Direktinvestitionen aus. Etwa 400.000 Mitarbeiter mit deutschem Pass arbeiten dort, und es existieren etwa 2.500 Niederlassungen deutscher Unternehmen. 3.000 Unternehmen in Deutschland haben eine Mutterhausanbindung ins Vereinigte Königreich und beschäftigen einige tausend Mitarbeiter mit britischer Nationalität.

Insbesondere Unternehmen aus der Automobilindustrie, der Verkehrs- und Logistik-Branche, das Finanz- und Versicherungswesens sowie des Handels und des Energiesektors sind mit großen Umsätzen sowie mit großer Mitarbeiterzahl vor Ort vertreten.

Die Handelsbeziehungen deutscher Arbeitgeber in Großbritannien wurden vor allem durch klassische Entsendungen gepflegt, deren steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Umsetzung einheitlich über EU-Verordnungen geregelt sind. Die Freizügigkeit sorgte dafür, dass die Einholung von aufenthaltsrechtlichen Titeln komfortabel geschehen konnte. Viele Expatriates führten dank der geografischen Nähe ein einfaches Nomadenleben zwischen der Arbeit im Vereinigten Königreich und dem Wohnsitz mit der Familie in Deutschland.

Nach einem Referendum der britischen Bevölkerung am 23. Juni 2016 zum Austritt aus der EU steht mit dem 29. März 2019 das Austrittsdatum und das Ende aller EU-Verordnungen in Großbritannien fest. Bis zu diesem Datum gelten die EU-Verordnungen weiter. Danach wird das Königreich aber wie ein Drittstaat behandelt werden müssen.

Für Geschäftsführer und Personalverantwortliche bedeutet dies, bereits jetzt aktiv die bestehenden Prozesse zu hinterfragen und sich auf noch kommende Umstellungen vorzubereiten. Sie sind deshalb angehalten, bereits entsandte Mitarbeiter bei zu klärenden Fragen zu unterstützen und die Motivation zur Mobilität nach Großbritannien zu stärken.

Lösungen aufeinander abstimmen

Aber was bedeutet das in der Praxis für das entsendende Unternehmen und seinen Mitarbeiter – in Großbritannien und in Deutschland? Benötigen die bereits vor Ort tätigen Mitarbeiter bald neue Aufenthaltstitel? Müssen die Verträge arbeitsrechtlich auf den Austritt hin überprüft werden? Wie sollen derzeitige Entsendungen steuer- und sozialversicherungsrechtlich betrachtet werden? Und wie ist es um zukünftige Entsendungen bestellt? Wann können Mitarbeiter etwa im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben? Wie verhält es sich mit dem deutsch-britischen Sozialversicherungsabkommen? Was gilt es bei der Steuerpflicht sowohl für das Unternehmen als auch für den Entsandten an Vorgaben zu erfüllen?

Auf all diese Fragen wird der Auslandsexperte BDAE gemeinsam mit spezialisierten Referenten aus den Bereichen

  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Sozialversicherungsrecht und
  • Steuerrecht

auf dem eintägigen Seminar Antworten geben.

Ziel ist es, Fach- und Führungskräften sowie Global-Mobility-Managern zu zeigen, wie Lösungen innerhalb dieser Rechtsgebiete ideal aufeinander abgestimmt werden können. Sie erfahren zudem, welche Handlungen erforderlich sind, um ihren Mitarbeitern mehr Sicherheit zu bieten und ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken zu schützen. Während des Seminars erhalten die Teilnehmer einen ganzheitlichen

  • Überblick über die Herausforderungen von Entsendungen nach GB,
  • hilfreiche Tipps zur bestmöglichen Absicherung der Mitarbeiter und
  • vielfältige Anregungen, um Entsendungen effektiv zu gestalten.

Daneben runden Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen das Programm ab.

Seminardaten

Mittwoch, 18.4.2018 von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg

Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.