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BDAE-Business-Breakfast zum Thema Mitarbeiterentsendung in die USA

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Die aktuellen politischen Veränderungen in den USA haben Auswirkungen auf die aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Aspekte einer Mitarbeiterentsendung in die Vereinigten Staaten. Personalverantwortliche stehen dabei häufig vor folgenden Fragen:

  • Was ist bei der Beantragung des Arbeitsvisums beziehungsweise der Arbeitserlaubnis bereits im Vorfeld zu beachten?
  • Kann der Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben?
  • Was gilt es bei der Steuerpflicht sowohl für das Unternehmen als auch für den Entsandten an Vorgaben zu erfüllen?
  • Hat eine neue Steuergesetzgebung auch Auswirkungen auf bestehende Auslandseinsätze?
  • Wie steht diese im Verhältnis zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA?

Lösungen aufeinander abstimmen

Tatsächlich nehmen Restriktionen und Veränderungen voerst noch kein Ende.  Hinzu kommen Planungsunsicherheiten, die mit offenkundigen Unsicherheiten bei den lokalen Verantwortungsträgern der einzelnen Behörden einhergehen. Vor allem der viel bemühte Ausspruch „America First“ wirft Fragen bei deutschen Unternehmen auf. 

Die große Herausforderung von Personalabteilungen ist mehr dann je, Entsendungen in die USA so zu gestalten, dass unternehmerische Ziele erreicht und die Compliance-Anforderungen in Deutschland und in den USA erfüllt werden. Zugleich müssen jedoch auch die Erwartungen und Bedürfnisse des Mitarbeiters berücksichtigt werden. Im schlimmsten Fall droht ein Scheitern des Auslandseinsatzes.

Auf dem BDAE Business Breakfast erläutern wir Ihnen in lockerer Atmosphäre und bei einem anschließenden persönlichen Austausch bewährte Vorgehensweisen, die es Ihnen leichter machen werden, grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendungen zu verstehen und ganzheitlich zu managen.

  Screenshot Breakfast Februar2018

Business_Breakfast_USA.pdf

Anmeldung bei Anna Münkwitz

Tel.: +49-40-30 68 74-22

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