Es gibt keine Standardentsendung, denn jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – hat seine eigenen Voraussetzungen. Was allerdings jede einzelne Entsendung mit allen anderen gemein hat, ist die Tatsache, dass es grundsätzlich Risikofaktoren gibt, die den Prozess ins Stocken oder ganz zum Erliegen bringen können. Diese Risiken berühren fast immer vier Rechtsbereiche, die stärker miteinander verzahnt sind, als es etlichen Unternehmen bewusst ist.
Dazu ein Beispiel: Ein deutscher Technologiekonzern will einen Ingenieur für eine gewisse Zeit in der Niederlassung in China einsetzen. Dessen Forderungen sind vergleichsweise bescheiden: Neben einer Erschwerniszulage äußert er lediglich den Wunsch, weiterhin in Deutschland beitragspflichtig versichert zu bleiben. Dies ist ihm vor allem deshalb wichtig, weil Frau und Kleinkind während seines Auslandseinsatzes in Deutschland bleiben werden und beim Mitarbeiter familienversichert sind.
Für die erforderliche Arbeitserlaubnis verlangt der chinesische Gesetzgeber neben dem Nachweis einer deutschen Tochtergesellschaft vor Ort unter anderem eine Tätigkeitsbeschreibung des Mitarbeiters. Bei der Formulierung des Aufgabenfeldes stellt sich heraus, dass der wirtschaftliche Vorteil der Tätigkeit des Ingenieurs der Tochterfirma in China zugutekommt. Soweit so irrelevant? Mitnichten! Aufgrund dieser Tatsache ist die Lohnbuchhaltung angewiesen, das Gehalt des Entsandten nach China weiterzubelasten. Das wiederum hat zur Folge, dass der Mitarbeiter laut deutschem Sozialgesetzbuch nicht im hiesigen Sozialversicherungssystem verbleiben darf. Für den Ingenieur ist dies ein Grund, vom Auslandseinsatz in China zurückzutreten.
Was hier beschrieben wird, ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem komplexen Prozess einer aus Deutschland heraus geplanten Entsendung. Innerhalb kürzester Zeit tauchten Vorgaben und damit einhergehende Probleme von vier elementaren Rechtsgebieten auf: Aufenthaltsrecht (Beschaffung des Visums), Arbeitsrecht (Erstellen der Tätigkeitsbeschreibung), Steuerrecht (wirtschaftlicher Vorteil einer Arbeitsleistung) und Sozialversicherungsrecht (Unklarheit über Verbleib im deutschen Sozialversicherungsbereich).
Die BDAE Consult hat deshalb gemeinsam mit exklusiven, spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ein integriertes Beratungskonzept geschaffen, das die Verzahnung dieser vier Rechtsbereiche und deren Interdependenzen jederzeit berücksichtigt und die Lösungen auf die jeweilige Konstellation abstimmt.
Dabei analysieren die Rechtsexperten zunächst die bestehenden Prozesse und Konzepte im Entsendemanagement des Unternehmens und erarbeiten Lösungen für Lücken und optimierte Prozesse. Auf Wunsch unterstützt das Team Personaler auch bei der Implementierung dieser Prozesse und übernimmt administrative Vorgänge wie beispielsweise Antragsverfahren bei Auslandsentsendungen. Dabei werden Strukturen im Entsendeprozess so geschaffen, dass sie nachhaltig und zukunftsorientiert wirken können.
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