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Arbeitsrecht

Wird ein Mitarbeiter in ein anderes Land entsandt, steht auch eine kritische Überprüfung des Arbeitsvertrags an. In der Regel muss beispielsweise zusätzlich ein Entsendevertrag erstellt werden, der unter anderem die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen des Gastlandes berücksichtigen muss. 

Dabei sollte unter anderem geklärt werden, welche Urlaubs- und Arbeitszeiten der Expat hat. In vielen Ländern ist beispielsweise der gesetzliche Urlaubsanspruch niedriger als in Deutschland. Manchmal unterscheidet sich eine Arbeitswoche von der mitteleuropäischen (in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist etwa der Sonntag ein ganz normaler Arbeitstag). Ein Entsendevertrag sollte überdies den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status festhalten und vereinbarte Zuschläge dokumentieren. Für Expats besonders wichtig ist zudem die Frage, welche Position das Unternehmen ihm nach seiner Rückkehr zusichert.

Gemeinsam mit unseren Partner-Anwälten bieten wir Ihnen folgende Leistungen

  • Analyse, Überprüfung und Optimierung der bestehenden Vertragsstrukturen aus arbeitsrechtlicher Sicht

  • Vertragsgestaltung und Klausel-Überprüfungen (z.B. Entsendeverträge, Ruhensvereinbarungen, Stammhausbindungsverträge)

  • Arbeitsrechtliche Begleitung bei der Wiedereingliederung des Mitarbeiters nach der Rückkehr aus dem Ausland (Repatriierung)

  • Erstellung von Entsenderichtlinien (Entsende-Policy/Global Assignment Policy)


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Das BDAE-Konzept
Ganzheitliche Beratung vom Experten

Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.

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Entsenderichtlinie in Ergänzung zum Arbeitsvertrag

Es ist inzwischen fast in allen Unternehmen üblich, eine Entsenderichtlinie zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Diese Policy definiert unter anderem den Rahmen für Gehaltszulagen und dokumentiert Services, die der Arbeitgengeber seinen entsandten Mitarbeitern zur Verfügung stellt (zum Beispiel interkulturelles Training, Sprachkurse, Look-and-See-Trip).  

Die Entsenderichtlinie ist zwar kein gesetzliches Regelwerk, aber fungiert als allgemeingültiger Rahmenvertrag, der den individuellen Entsendevertrag des Expats flankiert. Sie dient der Fairness unter den Expats untereinander, aber auch dem Verhältnis der Kollegen im Heimatland.

Aus der Praxis

Was zeitgemäße Richtlinien und eine gut geplante Entsendung bringen, zeigt folgender Fall: Vor seiner Entsendung nach Macao trifft sich Bauingenieur Simon Heller mit seinem Kollegen Volker Krämer. Dieser war ein paar Jahre zuvor als Bauingenieur in einem Projekt ebenfalls in Macao beschäftigt. Das als gemütlicher Abend geplante Treffen hatte allerdings ernsthafte Konsequenzen: Bereits am Folgetag kommt es zu einem Eklat zwischen Heller und seinem Arbeitgeber, in dessen Folge Heller sich weigert, nach Macao zu gehen. Was war passiert?