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Visum & Aufenthaltstitel

Bei der Wahl des Visums für einen entsandten Mitarbeiter können sich Risiken ergeben, die sich auf Compliance-Regeln und die Haftung eines Unternehmens auswirken. 

Je nach Art des Mitarbeitereinsatzes im Ausland stellen sich unterschiedliche Anforderungen an das zu beantragende Visum. Wir wissen, wer alles am Visumprozess beteiligt werden sollte und für welche Schritte zuständig ist. Wir kennen die Vorlaufzeiten und können gemeinsam mit unserer Partner-Visumagentur eine reibungslose Beantragung des Aufenthaltstitels gewährleisten.

Unsere Leistungen beim Aufenthaltsrecht

  • Unterstützung bei der Vorbereitung zur Beantragung der jeweiligen Visa, Aufenthaltstitel sowie Arbeitsgenehmigungen

  • Beratung über die Meldepflichten im Ausland

  • Beratung hinsichtlich der einzuhaltenden Compliance-Regelungen


Sie haben Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht und Visum?
Unsere Experten beraten Sie gerne!

Das BDAE-Konzept
Ganzheitliche Beratung vom Experten

Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.

MEHR ZUM BDAE-KONZEPT

Welche Visa-Kategorie muss es sein?

Es ist der kurzfristige Auftrag in China oder das neu zu eröffnende Büro in den USA, die nach Ansicht von Fachabteilungen und Geschäftsführung am besten morgen in Angriff genommen werden sollten. Selbst wenn für diese Aufgaben die richtigen Mitarbeiter zur Verfügung stehen, so stellen solche Auslandstätigkeiten die Personalabteilungen vor einige Herausforderungen, und nicht zuletzt spielen das richtige Visum und die vorhandene Arbeitserlaubnis eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Unternehmens im Ausland.

Der Dschungel an unterschiedlichen Visaarten und permanenten Änderungen im Einreise- sowie dem Arbeitsgenehmigungsrecht in den einzelnen Ländern ist dabei für Personalverantwortliche kaum noch zu durchdringen. Aus Unwissenheit oder – wenn wir einmal ehrlich sind auch aus Zeitmangel – wird somit schnell einmal das falsche Visum für den Mitarbeiter beantragt.

Aus der Praxis

Die Beantragung des falschen Visums kann sowohl für den Mitarbeiter als auch für das Unternehmen fatale Folgen haben. Folgendes Beispiel hat sich letztes Jahr so zugetragen:

Ein deutsches mittelständisches Unternehmen möchte zwei Mitarbeiter in einer neuen Niederlassung in den USA für drei Jahre einsetzen. Einer der beiden Mitarbeiter, Herr Schneider, soll die Niederlassung in Seattle zukünftig leiten. Der andere Mitarbeiter, Herr Müller, soll vor Ort als Sales Manager arbeiten. Da der Standort in Seattle schon vor einem Jahr gegründet wurde, fliegt Herr Schneider regelmäßig in die USA, um vor Ort alles in die Wege zu leiten, lokales Personal anzustellen, Kunden zu akquirieren und erste Aufträge zu bearbeiten. Da er sich nie länger als 90 Tage in den USA aufhält, reist Herr Schneider mit einem Touristenvisum. Herr Müller hingegen war nur einmal mit dem Touristenvisum in den USA, um sich im Rahmen eines Look & See-Trips ein Bild von seiner zukünftigen Umgebung zu machen, die Kollegen kennenzulernen und nach einer Wohnung zu suchen.