Laut § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss es etwa „Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leib und Leben geschützt ist…“ Eine daraus folgende zentrale Voraussetzung für die Entsendung ist die Sicherstellung des Sozialversicherungsschutzes. Dies ist mitunter jedoch weitaus schwieriger als es zunächst den Anschein hat. Zum einen verfügt kaum ein anderes Land als etwa Deutschland über ein derart gut funktionierendes Sozialversicherungssystem, so dass der Umzug ins Ausland für den entsandten Mitarbeiter diesbezüglich häufig eine Verschlechterung darstellt. Zum anderen sind die Regelwerke im Sozialversicherungsrecht an Komplexität kaum zu überbieten.
Dienstleistungen unseres Beraterteams
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Sozialversicherungsrechtliche Prüfung des geplanten Auslandsaufenthaltes
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Intensive Beratung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des Auslandseinsatzes und individuelle Lösungen zur bestmöglichen Absicherung des Arbeitnehmers
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Übernahme des kompletten Antragsverfahrens (z.B. von Entsendebescheinigungen, Ausnahmevereinbarungen, Bescheiden zur Ein- und Ausstrahlung, Rückerstattung für Beiträge zur deutschen Sozialversicherung)
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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei Beschäftigung in mehreren Staaten
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Sozialversicherungsrechtliche Klärung des Grenzgänger-Status
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Das BDAE-Konzept
Ganzheitliche Beratung vom Experten
Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.