Empfiehlt beispielsweise eine renommierte Steuerberatungskanzlei das Gehalt eines Mitarbeiters in die Niederlassung in Spanien weiterzubelasten, kann dieser nicht mehr im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben. Hinzu kommt, dass Deutschland mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, deren Inhalte unterschiedlich ausgestaltet sind.
Zusammen mit unseren Partnern bieten wir
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Beratung über steuerrechtliche Pflichten und Folgen des Auslandseinsatzes für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer
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Erstellung der laufenden Steuererklärungen in Deutschland und im Ausland
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Anmeldung und Erstellung von Lohnunterlagen für in Deutschland wohnhafte Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen
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Vermittlung eines Steuerberaters im Gastland
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Das BDAE-Konzept
Ganzheitliche Beratung vom Experten
Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.