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Steuerrecht

Eine Empfehlung im Steuerrecht hat in der Regel Konsequenzen im Sozialversicherungs- und Aufenthaltsrecht. Deshalb sollten Personaler wissen, welche arbeits- und steuerrechtlichen Vereinbarungen bei einer Auslandsentsendung getroffen werden müssen.

Empfiehlt beispielsweise eine renommierte Steuerberatungskanzlei das Gehalt eines Mitarbeiters in die Niederlassung in Spanien weiterzubelasten, kann dieser nicht mehr im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben. Hinzu kommt, dass Deutschland mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, deren Inhalte unterschiedlich ausgestaltet sind.

Zusammen mit unseren Partnern bieten wir

  • Beratung über steuerrechtliche Pflichten und Folgen des Auslandseinsatzes für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer

  • Erstellung der laufenden Steuererklärungen in Deutschland und im Ausland

  • Anmeldung und Erstellung von Lohnunterlagen für in Deutschland wohnhafte Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen

  • Vermittlung eines Steuerberaters im Gastland


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Das BDAE-Konzept
Ganzheitliche Beratung vom Experten

Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.

MEHR ZUM BDAE-KONZEPT

Risiko Lohnsteuernachzahlung

Wir arbeiten mit namhaften Steuerkanzleien zusammen. Diese informieren Sie über die für Expatriates relevanten steuerlichen Bestimmungen im betreffenden Zielland, über die sich ergebenden Möglichkeiten der Lohnsteuer-Freistellung in Deutschland, über eventuell bestehende Doppel-Besteuerungsabkommen (DBA) und vieles mehr.

Beratungsbedarf gibt es beispielsweise bei der Lohnsteuer: Während die alltäglichen Sachverhalte hinsichtlich des Lohnsteuerrechts keine großen Risiken bergen und die üblicherweise auftretenden Fragen geklärt sind, erhöht sich die Gefahr eines zu niedrigen Lohnsteuerabzugs bei außergewöhnlichen und neuen Sachverhalten um ein Vielfaches. So verwundert es nicht, wenn insbesondere Sachverhalte mit Auslandsbezug bei fehlerhafter Beurteilung zu Nachforderungen seitens der Lohnsteuerprüfer führen.

Eine solche Nachforderung kann unter Umständen auch noch nach Jahren erfolgen, wenn der ehemalige Expatriate nicht mehr beim entsendenden Unternehmen beschäftigt ist und im Ausland einer anderen Tätigkeit nachgeht. Für das Finanzamt ist dieser Arbeitnehmer nicht mehr greifbar, so dass es regelmäßig zu einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers kommen wird.

Aus der Praxis

Welche Risiken eine Auslandsentsendung mit sich bringen kann und wie Unternehmen diese minimieren können, erläutert Omer Dotou von der BDAE Consult im Interview mit der Fachzeitschrift Lohn+Gehalt. Dabei geht er auch auf steuerrechtliche Aspekte ein und beschreibt, welche Auswirkungen die Empfehlung eines Steuerberaters auf das gesamte Entsendeprojekt haben kann.