Unabhängig von der gewählten Methode zur Gehaltsfindung ist es wichtig zu wissen, wie die in den Entsendeverträgen verankerten Zuwendungen (beispielsweise Firmenwagen, Boni) hinsichtlich des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts zu behandeln sind. Noch immer ist es in vielen Firmen geübte Praxis, die Zuwendungen bei Auslandsentsendungen nicht durch die Lohnbuchhaltung erfassen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass keine Lohnabgaben darauf gezahlt werden. Bei einer Betriebsprüfung kann es jedoch zu erheblichen Lohnsteuer- und Beitragsnachzahlungen kommen.
Dienstleistungen unseres Beraterteams
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Erstellen allgemeiner Informationen über die für das Zielland üblichen Auslandszulagen, Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleiche sowie über Heimreiseregelungen
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Ermittlung des Bruttogehaltes im Zielland unter Berücksichtigung aller üblichen Zulagen (z.B. Cost-of-Living Allowance, Hardship Allowance und Wohnkostenausgleich)
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Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Vergütungsbestandteile
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Unterstützung der Lohnbuchhaltung bei Umsetzung der Vergütungsvereinbarungen
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Das BDAE-Konzept
Ganzheitliche Beratung vom Experten
Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.