Vergütung

Bei der Auslandsentsendung von Mitarbeitern spielt die Gehaltsfindung eine große Rolle. Dabei sind unterschiedliche Ansätze möglich, wie etwa die Zahlung von Auslandszuschlägen zum deutschen Bruttogehalt oder die Vereinbarung von Nettolöhnen.

Unabhängig von der gewählten Methode zur Gehaltsfindung ist es wichtig zu wissen, wie die in den Entsendeverträgen verankerten Zuwendungen (beispielsweise Firmenwagen, Boni) hinsichtlich des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts zu behandeln sind. Noch immer ist es in vielen Firmen geübte Praxis, die Zuwendungen bei Auslandsentsendungen nicht durch die Lohnbuchhaltung erfassen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass keine Lohnabgaben darauf gezahlt werden. Bei einer Betriebsprüfung kann es jedoch zu erheblichen Lohnsteuer- und Beitragsnachzahlungen kommen.

Das BDAE-Konzept

Ganzheitliche Beratung vom Experten

Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.

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Dienstleistungen unseres Beraterteams

  • Erstellen allgemeiner Informationen über die für das Zielland üblichen Auslandszulagen, Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleiche sowie über Heimreiseregelungen
  • Ermittlung des Bruttogehaltes im Zielland unter Berücksichtigung aller üblichen Zulagen (z.B. Cost-of-Living Allowance, Hardship Allowance und Wohnkostenausgleich)
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Vergütungsbestandteile
  • Unterstützung der Lohnbuchhaltung bei Umsetzung der Vergütungsvereinbarungen

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Vergütung im Einklang mit Steuerrecht

Bei Entsendungen können verschiedene Vergütungskonzepte angewandt werden. Welche Vergütungskomponenten bei einer Entsendung berücksichtigt werden müssen, welchen Einfluss Wechselkurse, Inflationsraten und Gehaltsveränderungen haben, können Ihnen unsere Berater sagen.

Zu klären ist unter anderem, ob die während des Auslandeinsatzes zusätzlich gewährten Zuwendungen Lohnbestandteile sind. Auch stellt sich die Frage, ob diese zusätzlichen Gehaltsbestandteile lohnsteuerfrei ausgezahlt werden können und inwieweit diese in der Sozialversicherung in die Beitragspflicht einbezogen werden müssen. Dabei spielt die Ansässigkeit der Mitarbeiter im Ausland unter Umständen eine Rolle. Zudem muss geklärt werden, welche Bedeutung Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungsabkommen dabei haben.

Die Vergütung in Einklang mit dem Steuerrecht zu gestalten und abzubilden ist selten einfach. Einflussfaktoren können der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Expatriates sein sowie der Auszahlungsort. 

Aus der Praxis

Umzugskosten, Look- & Feel-Aufenthalte, Mietkostenzuschuss - Unternehmen klagen über hohe Kosten der Auslandsentsendung. Der BDAE ist überzeugt, dass sich diese Vergütungsbestandteile rechnen. Voraussetzung ist, dass Erfolge gemessen werden und dies geht nur über entsprechende Zielvereinbarungen.

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