Beratung von Expats

Sie werden von Ihrem Unternehmen entsandt und haben zahlreiche Fragen, die beispielsweise Ihre  Arbeitserlaubnis, Ihren Arbeitsvertrag beziehungsweise den Entsendevertrag angemessen betreffen. Außerdem ist unklar, was mit Ihrer Kranken- und Sozialversicherung passiert oder wo Sie künftig Ihre Steuern zahlen?

Sicherlich haben Sie schon selbst recherchiert und um den einen oder anderen Rat gefragt. Und bestimmt haben Sie auch viele unvollständige oder widersprüchliche Aussagen erhalten. Es ist schwer, die Kompetenz und Sachkenntnis der Gesprächspartner sowie die Seriosität von Webseiten und diversen Foren zu beurteilen. Das Thema Ausreise aus Deutschland ist sehr komplex und erfordert ein umfassendes Know-how. Unser Experten-Team weiß, worauf Sie achten müssen und kennt die internationalen Regelwerke.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, eine Einzelberatung zu diesen Themen zu buchen. Die Beratung kann telefonisch oder bei uns vor Ort stattfinden.

Das BDAE-Konzept

Ganzheitliche Beratung vom Experten

Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.

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Unsere Beratungsleistungen

  • Beratung zur sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Situation
  • Arbeitsrechtliche Prüfung von Entsendeverträgen
  • Beratung zum passenden Versicherungsschutz im Ausland
  • Prüfung der krankenversicherungs- und rentenrechtlichen Situation nach dem Auslandsaufenthalt

Sie möchten sich zu Ihrem 
Auslandsaufenthalt beraten lassen?

Welche Rechte und Pflichten haben Expats?

Wird ein Mitarbeiter ins Ausland entsandt, hat das entsendende Unternehmen eine besondere Fürsorgepflicht. Begleitet die Familie den Expat, so erstreckt sich diese auch auf Ehepartner und Kinder – zumindest in einigen Bereichen. Aufgrund der Komplexität und der verschiedenen Rechtsbereiche rund um eine Auslandsentsendung gibt es aber viel Potenzial für Fehler und damit auch für Rechtsfälle. Fehler werden oft erst spät aufgedeckt oder durch Kontrollen seitens der Behörden offensichtlich. In punkto Sozialversicherung kommt vieles erst ans Tageslicht, wenn ein Arbeitnehmer einen Anspruch – beispielsweise den auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld – geltend machen will und die Leistung nicht erhält. So gerät dann meist der Stein ins Rollen und es wird geprüft, wer an welcher Stelle falsche Schlüsse aus gesetzlichen Gegebenheiten gezogen hat.

Wir erläutern, inwieweit Ihr geplanter Auslandseinsatz Konfliktpotenzial aufweist und geben Ihnen auf Wunsch Handlungsempfehlungen. Gerne kontaktieren wir auch Ihren entsendenden Arbeitgeber, um auf Risiken hinzuweisen, die beispielsweise die Wahrung der Fürsorgepflicht Ihnen gegenüber betreffen.

Aus der Praxis

Eine Auslandsentsendung birgt zahlreiche Risiken, sowohl für den entsandten Mitarbeiter als auch für das entsendende Unternehmen. Kommt es zum Scheitern eines Assignments als Folge eines Unfalls, so ist auch der Schaden kaum zu beziffern, wie ein Praxisbeispiel aus Kenia zeigt. Dabei geht es um Bauleiter Holger K. (verheiratet, eine Tochter), der einen schweren Unfall in seinem Einsatzland Kenia hatte. Aufgrund dieses Vorfalls stellt sich heraus, dass sein Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Welche Folgen dies für seine gesamte Familie und seine persönliche Zukunft hat, lesen Sie in diesem Gastbeitrag des BDAE für die "Personalwirtschaft".

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