Dieser Prozess ist jedoch komplizierter als es den Anschein hat und führt bei Personalverantwortlichen regelmäßig zu Fragen. Geklärt werden muss etwa welche Anträge wann und wie bei welchen Behörden zu stellen sind und mit welchen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Fraglich ist auch, wie die betroffenen Mitarbeiter in der Zwischenzeit abgesichert sind.
Unsere Leistungen im Antragsverfahren
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Übernahme des kompletten Antragsverfahrens bei den für die Entsendung zuständigen Sozialversicherungsträgern (auch international)
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Prüfung der ausgestellten Entsendebescheinigungen (A1-Bescheinigung, Ausnahmevereinbarungen)
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Überprüfung der Bescheide der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA)
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Registrierung und Erstellung von Lohnunterlagen bei im Homeoffice beschäftigten Mitarbeitern von deutschen und ausländischen Arbeitgebern im EU-Ausland
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Übernahme des Antrags auf Erstattung von zu Unrecht bezahlten Beiträgen zur Sozialversicherung
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Übernahme der Kontenklärung bei der Rentenversicherung für Mitarbeiter mit Rentenanwartschaften in unterschiedlichen Tätigkeitsstaaten
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Das BDAE-Konzept
Ganzheitliche Beratung vom Experten
Es gibt keine Standardentsendung, aber jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland – egal ob in Europa oder weltweit – tangiert fast immer vier Rechtsbereiche, die stark miteinander verzahnt sind. Unser Konzept berücksichtigt diesen Fakt und sorgt dafür, dass die Kosten einer Auslandsentsendung minimiert werden.